Wallfahrtskirchen Haindling - Heimat und kulturelles Erbe bedroht durch Umgehung Haindling-Nord

03.10.2023
Antrag zum Planfeststellungsentwurf überhaupt nicht behandelt

Umgehungsstraße „Haindling-Nord“: Planfeststellungsentwurf im Stadtrat  - CSU-Mehrheit verhindert Abstimmung

 

Eine Mehrheit aus CSU- und SPD-Stadträten hatte in einer Sitzung am 17.01.2023 dem vom Straßenbauamt vorgestellten Trassenverlauf "Haindling-Nord" auf Grundlage einer Vorplanung zugestimmt. Der Beschluss hierzu, der mit einem Abstimmungsergebnis von 11:9 gefasst wurde, lautete wie folgt:

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der aktuellen Planung der Ortsumgehung Geiselhöring-Hirschling in der Variante „Haindling-Nord“ durch das Staatl. Bauamt Passau. Der Stadtrat billigt die vorgelegte Planung und die Trassenführung von Haindling-Nord als Basis für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens. Im weiteren Verlauf des Planfeststellungsverfahrens wird die Stadt beteiligt, um sich in Bezug auf nachgeordnete Fragen, die nicht die Trassierung berühren, in Form von Stellungnahmen einzubringen.

Der damals vorgelegten Planung, der sog. Vorplanung, und der Trassenführung wurde also nur als Grundlage für die Durchführung des folgenden Planfeststellungsverfahrens zugestimmt. Erst im späteren Genehmigungsverfahren sollten also die sich aus der Trassierung ergebenden nachgeordneten Fragen behandelt werden. Dazu gehören aus Sicht der FW-Stadtratsfraktion auch alle Auswirkungen auf Umwelt Mensch und Natur, die sich aus der Realisierung der Straße ergeben würden. Diese sind im Planfeststellungsentwurf erstmals in Form von Untersuchungen, Fachbeiträgen, Prüfungen, Umweltberichten und dergleichen dargestellt. Im Januar haben diese Unterlagen nicht vorgelegen. Der 1. Bürgermeister und die genannte Mehrheit hielten es jedoch nicht mehr für notwendig, über den Planfeststellungsentwurf mit seinen insgesamt 61 Dokumenten abzustimmen. Man war der Meinung, als Stadt hätte man im Januar alles Notwendige geäußert. Lediglich einige wenige Hinweise und Anregungen sollten eingebracht werden. Man wollte also den Planfeststellungsentwurf ohne große Beratung und Abstimmung im Stadtrat durchwinken.

Die Fraktion der Freien Wähler hat daraufhin einen Antrag gestellt, in dem dargelegt wurde, dass die Unterlagen des Planfeststellungsentwurfs deutlich umfangreicher und ausführlicher sind als zum Zeitpunkt der Entscheidung im Januar. Außerdem liegen nun Dokumente zu Immissionen, Umweltverträglichkeit, Artenschutz, Klima, Wasserhaushalt etc. vor, die erstmals dem Stadtrat und der Öffentlichkeit das Ausmaß der Auswirkungen aufzeigen. Als Folge daraus hat die FW-Fraktion beantragt, dass (natürlich unter vorheriger Beratung) zunächst über den Planfeststellungsentwurf als Ganzes abgestimmt werden soll. Danach hätte über einzelne Hinweise und Anregungen entschieden werden können.

In der Sitzung am 12.09.2023 hat die FW-Fraktion nach dem Sachbericht den genannten Antrag vorgetragen und begründet. Da neben dem 1. Bürgermeister alle zehn CSU-Stadträtinnen und Stadträte anwesend waren, hätte der Antrag der FW-Fraktion mit elf Stimmen einfach abgelehnt werden können. Die CSU hätte auch einfach mit elf Stimmen dem Planfeststellungsentwurf zustimmen und einen weiteren positiven Beschluss für die Straße erwirken können. Nichts dergleichen! Es wurde ein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, schon über unseren Antrag gar nicht abzustimmen. Die Argumente waren: "Wir wollen nicht so lange abstimmen, bis den Freien Wählern das Ergebnis passt!" und "Wir wollen das Fassl nicht nochmal aufmachen!". Mit 11:8 Stimmen (alle sieben Stadträtinnen und Stadträte der Freien Wähler zzgl. eines Stadtrats der SPD) wurde es schließlich abgelehnt, überhaupt darüber abzustimmen, ob über den Planfeststellungsentwurf abgestimmt werden soll!

Das soll man mal den Bürgerinnen und Bürgern erklären! Es handelt sich um das größte öffentliche Bauvorhaben auf dem Gebiet der Stadt Geiselhöring, und die CSU lehnt es mit allen Mitteln ab, sich mit dem Bauantrag (nichts anderes ist der Planfeststellungsentwurf!) intensiv zu befassen und darüber abzustimmen! Insbesondere den Betroffenen gegenüber, die unter den negativen Auswirkungen dieser Umgehung „Haindling-Nord“ zu leiden hätten, ist dies ein Schlag ins Gesicht! Selbst wenn eine Behandlung und Abstimmung aus rein rechtlicher Sicht nicht zwingend notwendig sein sollten, hätten es die Verantwortung und die Fürsorgepflicht des Stadtrats für die von ihm vertretenen Bürgerinnen und Bürger verlangt, sich intensiv mit dem Planfeststellungsentwurf und seinen 61 Dokumenten auseinanderzusetzen.

Es wurde schließlich mit 11:8 Stimmen folgender Beschluss gefasst:

Der Stadtrat nimmt die Unterlagen der Planfeststellung für den Neubau der Ortsumgehung Geiselhöring - Hirschling von Abschnitt 540 Station 1,537 bis Abschnitt 600 Station 0,321 der St 2142, im Gebiet der Stadt Geiselhöring und der Gemeinde Perkam, Landkreis Straubing-Bogen zur Kenntnis und beschließt im Einzelnen:

1. Die Schmutzwasserleitung für das Anwesen Helmprechting 8 verläuft direkt am Bauwerk 05. Diese fehlt aber noch im Erläuterungsbericht unter 4.9 Leitungen. Das ist zu ergänzen. Der Betrieb der Leitung als Teil der Kanalisation der Stadt Geiselhöring darf durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt werden.

2. Im Widmungsplan ist die Widmung der Gemeindeverbindungsstraße Geiselhöring-Haindlingberg fälschlicherweise als öffentlicher Feldweg dargestellt. Dies ist zu korrigieren.

3. Es wird darauf hingewiesen, dass die der Stadt Geiselhöring nach Regelungsverzeichnis zu überlassenden Straßen mit Übergang der Straßenbaulast in einem dem gewöhnlichen Verkehrsbedürfnis und den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung genügenden Zustand entsprechend der zukünftigen Widmung zu übergeben sind.

4. Die Stadt Geiselhöring plant den Bau eines Radweges von Hainsbach nach Geiselhöring bis zum Kreisverkehr bei Haindling entlang der St 2111. Aktuell wird hier der mögliche Grunderwerb geprüft, um entscheiden zu können, auf welcher Seite der Staatsstraße der Radweg verlaufen kann. Um aber eine gute Anbindung des Radwegs zu ermöglichen, wird das Staatliche Bauamt gebeten, eine Querungshilfe bei besagtem Kreisverkehr über die St 2111 mit zu planen und umzusetzen, damit vom Radweg aus entweder der Ortskern von Haindling oder die Franz-Xaver-Feichtmayr- Straße in Geiselhöring erreicht werden kann.

5. Die Stadt bittet das Straßenbauamt bei der Anlage von Ausgleichsflächen bei der Bepflanzung auf heimische Obstgehölze (Apfel, Birne usw.) zurückzugreifen und der Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, das anfallende Obst für private Zwecke zu ernten. (Punkt 5 war ein Antrag der SPD)

Aktuell gibt es also nur einen positiven Beschluss zur Planung der Trasse „Haindling-Nord“. Dieser stammt vom Januar 2023 und wurde auf Grundlage der Vorplanung gefasst.

Auch eine weitere Frage in der Folge einer möglichen Realisierung von „Haindling-Nord“ wurde bislang nicht behandelt und entschieden: Das gut 5,5 km lange Teilstück der Staatsstraße St 2142 vom Kreisverkehr Haindling über Geiselhöring und Hirschling bis zur Einmündung in die neue Umgehung soll zur Gemeindeverbindungsstraße bzw. Ortsstraße abgestuft werden. Die Folge wäre, dass die Straßenbaulast und damit die Verantwortung über den Unterhalt auf die Stadt Geiselhöring übergehen würden. Wenn also behauptet wird, der Stadt entstünden keine Kosten bei Realisierung der Umgehung, dann ist das nicht richtig! Die Instandhaltungs- und Unterhaltskosten für die bisherige Staatsstraße hätte beim Bau der Umgehung künftig die Stadt zu tragen. Weder über diese Kosten noch über die Umwidmung wurde im Stadtrat bislang beraten und abgestimmt.

Fraktion der FREIEN WÄHLER

Stefan Singer, Franz Winter, Alois Giglberger, Angela Ramsauer, Fritz Frank, Dr. Korbinian Scherm, Wolfgang Bäuml